Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Seit Juli 1998 ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen rechtsverbindlich. Hiernach tragen Bauherren als Veranlasser eines Bauvorhabens eine übergeordnete Verantwortung für die Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten auf ihrer Baustelle.
Fehlen dem Bauherrn die nötigen Fachkenntnisse zur eigenständigen Durchsetzung der geltenden Sicherheitsvorschriften, ist er verpflichtet, geeignete Koordinatoren zu beauftragen.
Hierbei können wir dem Bauherrn als geschulte Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren Rechtssicherheit bieten und ihn mit fachlicher Kompetenz unterstützen.
Im Bereich Sicherheits- und Gesundheitskoordination bieten wir für Hoch- und Tiefbauprojekte folgende Leistungen:
Während der Planung
- Koordination der vorgesehenen Maßnahmen
- Ausarbeitung eines SiGe-Planes
- Analyse der Ausschreibung und des Bauvertrags einschließlich ZTV
- Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen
- Zusammenstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten
- Gefährdungsbeurteilung
Während der Ausführung
- Koordination der Grundsätze des § 4 ArbSchutzG
- Unterweisung und laufende Überwachung der Arbeitgeber, Unternehmer und Arbeitnehmer
- hohe Präsenz auf der Baustelle
- dynamische Anpassung des SiGe-Planes
- Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber
- umfassende Bilddokumentation
Aufgrund komplementärer Interessen zwischen Bauherren, Planern und Ausführenden sollte unbedingt ein von der Baumaßnahme unabhängiges Büro mit der Koordination von Sicherheit und Gesundheit beauftragt werden.
Eine Übersicht der von uns betreuten Projekte finden Sie bei unseren Referenzen. Für Rückfragen können Sie uns gerne kontaktieren.
